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Blog - Aktuelle Neuigkeiten

Neuerungen für werdende Ausbilder: AEVO-Prüfung 2023

14. September 2023/in Aktuelles, Ausbildung, Ausbildungsmanagement, Infos

Einmal vorweg – Wie wird man überhaupt Ausbilder oder Ausbilderin?

Die meisten angehenden Ausbilder besuchen Vorbereitungskurse, die als „Ausbildung der Ausbilder“ (AdA) bekannt sind. Diese Kurse vermitteln die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten in den vier Handlungsfeldern der Ausbildereignungsprüfung:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Nach Abschluss der Vorbereitungskurse können sich die Teilnehmer zur Ausbildereignungsprüfung anmelden. Die Anmeldung erfolgt normalerweise bei der zuständigen Kammer (IHK oder Handwerkskammer). Bei ihnen liegt auch die Zuständigkeit für die Durchführung der Prüfung. Die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) wird in Deutschland gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) initiiert. Das BBiG legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung fest. Einschließlich der Qualifikationen, die erforderlich sind, um in der Ausbildung tätig zu sein.


Neuerungen in der AEVO-Prüfung

Die Ausbildereignungsprüfung hat sich für das Jahr 2023 weiterentwickelt und bringt einige Neuerungen mit sich. Hier sind die wichtigsten Änderungen, die Sie wissen sollten:

Neue Prüfungsplattform:

Seit Januar 2023 wird die schriftliche AEVO-Prüfung bei den IHKs auf einer neuen Prüfungsplattform des Deutschen Industrie und Handelskammertages (DIHK) durchgeführt. Die schriftliche Prüfung wird nun am PC oder Tablet durchgeführt, dauert 180 Minuten und umfasst 80 programmierte Fallaufgaben.

Aktualisierte Gesetze:

Für die schriftliche AEVO-Prüfung werden immer die aktuellen Gesetze zum 01.01. des jeweiligen Jahres herangezogen. Für das Jahr 2023 sind also die Gesetzesänderungen von 2022 und 2023 relevant:

  • Ausbildungsverträge und Nachweisgesetz:
    Die AEVO-Prüfung kann Fragen zur Gültigkeit von mündlichen Ausbildungs- und Arbeitsverträgen umfassen. Wichtige Punkte (wie Arbeitsvergütung, Arbeitszeit etc.) müssen laut Nachweisgesetz §2 seit dem 1. August letzten Jahres bei mündlichen Verträgen im Rahmen von Neueinstellungen schriftlich festgehalten werden. Für wesentliche Inhalte eines Ausbildungsvertrages wurden zum 01.08.2022 außerdem im BBiG §11 (Vertragsniederschrift) weitere rechtliche Verordnungen geltend gemacht.

  • Ausbildungsvergütung:
    Das Mindestlohngesetz schließt Auszubildende explizit aus. Seit dem 01.01.2023 gilt eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr. In den folgenden Ausbildungsjahren erhöht sich die Vergütung entsprechend.

  • Homeoffice-Pauschale:
    Die Homeoffice-Pauschale wurde zum 01.01.2023 von 5€ auf 6€ pro Tag erhöht. Der abziehbare Höchstbetrag steigt ebenfalls an. So besteht die Möglichkeit, in der Einkommenssteuererklärung bis zu 1260€ geltend zu machen. Damit sind zukünftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.

  • Elektronische Krankmeldung:
    Auch Ausbildungsbetriebe sind seit dem 01.01.2023 verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. AU-Bescheinigungen aus Papier entfallen somit.

  • Bußgeldvorschriften des BBiG:
    Die Bußgeldvorschriften des BBiG wurden erweitert, um Verstöße gegen die Niederlegung der wesentlichen Inhalte eines Ausbildungsvertrags zu ahnden.

Die AEVO-Prüfung ist für Unternehmen aus mehreren Gründen sinnvoll:

Qualitätssteigerung der Ausbildung:
Durch die Prüfung wird sichergestellt, dass Ausbilderinnen und Ausbilder nicht nur fachlich kompetent sind, sondern auch über die notwendigen pädagogischen Fähigkeiten verfügen. So können Wissen und Fertigkeiten effektiv vermittelt werden.

Nachwuchsförderung:
Gut ausgebildete Ausbilder tragen dazu bei, qualifizierten Nachwuchs heranzuziehen. Damit lässt sich der Fachkräftebedarf im Unternehmen langfristig decken.

Motivation und Bindung von Auszubildenden:
Professionelle Ausbilder können Auszubildende besser unterstützen, motivieren und fördern. Das kann zu einer höheren Zufriedenheit und Bindung der jungen Mitarbeiter im Unternehmen führen.

Rechtliche Absicherung:
Unternehmen erfüllen durch ausgebildete Ausbilder ihre gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem BBiG und anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Dies minimiert das Risiko von rechtlichen Konflikten und Strafen.

Anpassung an aktuelle Standards:
Die Ausbildereignungsprüfung berücksichtigt aktuelle gesetzliche Änderungen und Anforderungen, die in den Lehrplänen und Prüfungsinhalten reflektiert werden. Dies stellt sicher, dass die Ausbildung den neuesten Standards entspricht.

 

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Schlagworte: Ausbilder, Ausbildungsmanagement, Digitalisierung, Prüfung
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