Schon gewusst? Zum 1. August 2022 gibt es Neuordnungen und neue Ausbildungsverordnungen bei verschiedenen Berufen. Der „Versicherungskaufmann“ bekommt mal wieder einen neuen Namen und hört jetzt auf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“. Die Zwischenprüfung wird durch eine gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 ersetzt. Bei der mündlichen Prüfung muss eine aus fünf Wahlqualifikationen gewählt werden. Im Herbst 2023 wird…
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