Sichtbarkeitsgruppen im Azubi-Navigator27. November 2018/in AusbildungWer mehrere Personen im Azubi-Navigator die Auszubildenden verwalten lässt, braucht Sichtbarkeitsgruppen um zu steuern wer welche Personen sehen darf.Sichtbarkeitsgruppen dienen dazu, den Zugriff auf die Datensätze zu steuern. Im Gegenzug steuern die Zugriffrechte, welche Programmfunktionen ein Nutzer aufrufen darf.SichtbarkeitsgruppenBeginnen wir mit den Sichtsbarkeitsgruppen. Eine Sichtbarkeitsgruppe hat erstmal einen Namen. Dies kann z.B. ein Standort, eine Teilgruppe der Auszubildenden oder sogar einzelne Berufe an den Standorten sein. Entscheidend hierfür ist, wie fein Sie die Rechte steuern möchten. Ein Beispiel könnten die beiden Sichtbarkeitsgruppen “kaufmännische Azubis” und “gewerbliche Azubis” sein.ZugriffsmatrixSind die Gruppen einmal definiert, kann man ihr Personalverantwortliche zuordnen. Dadurch wird definiert, welche Personen der Gruppe angehören. Einzelne Personalverantwortliche dürfen in beliebig vielen Gruppen vorkommen.Jedem Auszubildenden wird exakt eine Sichtbarkeitsgruppe zugeordnet. Damit wird bestimmt, welche Personen der Gruppe welche Azubis sehen dürfen.Betrachten wir die beiden Extreme, so bedeutet, wenn ein Personalverantwortliche nur einer Gruppe zugeordnet ist, dass er oder sie nur Auszubildende mit dieser Gruppe sieht. Ist eine Person dagegen allen Gruppen zugeordnet, darf er oder sie alle Auszubildende sehen.Machen wir dies an einem Beispiel deutlich. Dazu definieren wir die gewünschten Zugriffsrechte über eine Matrix:Kaufmännische GruppeGewerbliche GruppeAzubi 1Azubi 2Azubi 3Azubi 4Ausbilder 1xxAusbilder 2xxxxIn obigem Beispiel ist Ausbilder 2 Mitglied in den Sichtbarkeitsgruppen “Kaufmännische Gruppe” und “Gewerbliche Gruppe”. Damit sieht Ausbilder 1 alle bisherigen Azubis 1-4.Ausbilder 1 ist Mitglied in der Gruppe “Kaufmännsche Gruppe” und sieht nur Inhalte der Azubis 1 und 2.Für Auszubildende gilt, dass diese immer nur ihre eigenen Daten über die Azubi-Oberfläche sehen. Ein Anmelden als Ausbilder ist systembedingt nicht möglich.ZugriffsrechteZugriffsrechte regeln, welche Programmteile die Personalverantwortlichen bzw. Ausbilder nutzen dürfen. Die Zugriffsrechte werden bei den Personalverantwortlichen definiert.Folgende Rechte können derzeit vergeben werden: